Der MGV 1845 e. V. Zornheim verfolgt satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein widmet sich der Pflege des Chorgesanges. Er veranstaltet Konzerte und sonstige öffentliche Veranstaltungen mit dem Zweck der Sängerwerbung für den Chorgesang.
Er stellt bei sich bietenden Ereignissen sein sängerisches Können in den Dienst der Öffentlichkeit.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied unseres Vereines werden.